Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Vermittlung von Arbeitsplätzen und die entgeltlich gewerbliche Überlassung von Arbeitnehmern; Dienstleistungen in kaufmännischen, technischen, gewerblichen und logistischen Bereich, die Ausführung und Übernahme von Werkverträgen, die keiner gesonderten Erlaubnis bedürfen und alle Hilfsgeschäfte/Nebengeschäfte aller Beteiligten an derartigen Geschäften, Public Relation und Kommunikation, die sonstige Beratung im Bereich der Unternehmensführung und des Managements, Forschung und technische Analyse, Marktforschung und Forschung der öffentlichen Meinung, die Gebäudereinigung sowie Hilfstätigkeiten, die mit Gebäudereinigungsarbeiten verbunden sind.