Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Veräußerung von Beteiligungen jeder Art, potentielle Beratung und Dienstleistungen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und im eigenen wirtschaftlichen Interesse im Bereich der Medienbranche sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte; Beteiligung an anderen Unternehmungen, deren Übernahme, deren Geschäftsführung einschließlich der Übernahme einer Stellung als persönlich haftender Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft.