Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, die erlaubnisfreie Erbringung von Unternehmens- und Marketingberatungsdienstleistungen sowie der Im- und Export und der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Verbrauchs-, Konsum- und Luxusgütern.