Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, Kapitalanlagen und Immobilien, sowie die Beteiligung an Vermögensgegenständen jeder Art, deren Verwaltung (nicht für Dritte), wertsteigernde Weiterentwicklung, die Beratung und Betreuung von Unternehmen ohne Rechts-, Steuer- und Anlagenberatung und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht erbracht.