Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Unternehmen der Immobilienwirtschaft, ferner das Asset Management bzw. Property Management, die Verwaltung und insbesondere die Vermietung sowie Verkauf von Immobilien, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung oder als Dienstleistung für Dritte, dies soweit erforderlich nur auf der Grundlage der entsprechenden öffentlich-rechtlichen Genehmigung/Erlaubnis. Der Unternehmensgegenstand umfasst in dem Sinne insbesondere auch die Wohnimmobilienverwaltung für Dritte als erlaubnispflichtige Tätigkeit nach § 34c GewO.