Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung, Identifikation, Analyse von Investitionsmöglichkeiten in Vermögensgegenstände und -rechte, insbesondere in Unternehmensbeteiligungen, die keine Finanzinstrumente i. S. d. KWG darstellen, an bzw. für internationale institutionelle und private Investoren, sowie die Erbringung der damit im Zusammenhang stehenden Vermittlungsdienstleistungen. Mit Ausnahme solcher Geschäfte, für die eine Genehmigung nach § 34c GewO ausreicht, ist Gegenstand des Unternehmens ausdrücklich nicht die Durchführung erlaubnispflichtiger Geschäfte, insbesondere solche, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (Bankgeschäfte) erfordert. Ebenfalls nicht zu der Beratungsleistung gehört die Rechts- und Steuerberatung.