Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Projektierung, Errichtung und Verwaltung eigener Grundstücke und Objekte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie den Erwerb von Grundstücken bzw. die Beteiligung an Grundstücken sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Geschäfte nach § 34 c GewO gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens.