Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Gründung, Aufbau und nach Erteilung der dafür erforderlichen Zulassung, der Betrieb eines oder, soweit vertragsarztrechtlich zulässig, mehrerer medizinischer Versorgungszentren im Sinne von § 95 Absatz 1 Satz 2 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen medizinischen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern und nichtärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer medizinischer Versorgungsformen.