Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Unternehmesberatungsleistungen, Strategieberatung, Personalberatung, der Erwerb, die Entwicklung, die Errichtung, die Verwaltung (einschließlich Vermietung) und die Veräußerung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Gebäuden, der Besitz und die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Errichtung von Tochtergesellschaften.