Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Waren jeglicher Art - auch über das Internet -, insbesondere mit Kraftfahrzeugen; Erbringung von nicht erlaubnispflichtigen Dienstleistungen
über das Internet, insbesondere von Werbemaßnahmen und Design; Erbringung von nicht erlaubnispflichtigen Consultingleistungen; Organisation von Veranstaltungen jeglicher Art; Entwicklung, An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungs- und Teileigentumseinheiten;
Verwaltung eigenen Vermögens; An- und Verkauf, Verpachtung sowie der Betrieb von Hotels und gastronomischen Unternehmen.