Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Versorgung pflegebedürftiger Menschen mit Hilfs- und Pflegemitteln, Betreuungs- und Entlastungsarbeiten bei pflegebedürftigen Menschen, der Handel wie auch die Handelsvermittlung von genehmigungsfreien Waren unterschiedlicher Art, insbesondere von Hilfs- und Pflegemitteln im medizinischen Bereich.