Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung und die Koordination bei der Entwicklung und Bewirtschaftung von Immobilien, insbesondere die Übernahme von Hausverwaltungen, Verwaltungen nach dem WEG sowie die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens; ferner die Entwicklung von Immobilienprojekten. Darüber hinaus ist Gegenstand des Unternehmens die Erbringung von Bauherren- und Eigentümertätigkeiten als Bauherren- bzw. Eigentümervertreter. Davon ausgenommen sind solche Tätigkeiten, für die es einer staatlichen Genehmigung bedarf.