Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Einbau von genormten Fertigbauteilen, Estrichlegung, Platten- und Mosaiklegung, Asphaltierarbeiten ohne Straßenbau, Kabelverlegung im Hochbau ohne Anschlussarbeiten, Eisenflechter-, Bodenleger- und Fugerarbeiten im Hochbau sowie der Import und Handel mit Baumaterialien, Facilitymanagement und Gebäudereinigung.