Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
1. Die Erbringung von Ingenieurleistungen auf dem Gebiet des Bauingenieurwesens, speziell des Grundbaus, der Baugrunduntersuchungen und der Gründungsberatungen.
2. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen.
3. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, alle anderen Geschäfte zu tätigen, die dem Zweck der Gesellschaft dienlich sein können.
4.Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.