Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligung an Handelsgesellschaften, die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, der Ankauf und die Verwertung von Grundbesitz jeglicher Art im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene Rechnung. Die Gesellschaft erbringt keine Tätigkeiten, die erlaubnispflichtig sind.