Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planung, Regieleitung für die Erstellung von Eigenheimen, gewerblichen Bauten sowie von Eigentumswohnungen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, wie Erwerb und Veräußerung von Bauland und dessen Erschließung, Lieferung von Baumaterial, Einrichtung und Ausstattung, Wartung, Renovierung und Bausanierung, vorwiegend im privaten Bereich sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte. Hierzu gehören auch die Tätigkeiten entsprechend § 34 c Abs. 1 Ziff. 1 und Ziff. 4 GewO.