Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung und Umsetzung neuer Geschäftskonzepte, Projekte und Strategien, insbesondere mit Fokussierung auf digitale Innovationen sowie Erbringung damit im Zusammenhang stehender erlaubnisfreier Beratungsleistungen und erlaubnisfreier Dienstleistungen, jeweils einschließlich aller damit einhergehender Hilfsgeschäfte. Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen jeglicher Art im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie Verwaltung des Gesellschaftsvermögens.