Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung und der Verkauf von Produkten und Dienstleistungen im Direktvertrieb und über Fernkommunikationsmittel, insb. über das Internet, der Betrieb von Telefondienstleistungen im Rahmen eines Call Centers sowie damit jeweils verbundene Geschäfte, soweit gesetzlich keine Genehmigung erforderlich ist; die Tätigkeit als Immobilienmakler i.S. von § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO; die Vermittlung von Immobiliendarlehen i.S. von § 31i GewO; die An-/Weiter-/Untervermietung von Wohnungen und Gewerbeeinheiten.