Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Bewertung und Verwertung von Vermögensgegenständen einschließlich Vermögenspositionen aus Insolvenzen und Betriebsaufgaben, der Handel mit Waren aller Art, Wirtschaftsrecherchen einschließlich der Prüfung von Insolvenzanfechtungstatbeständen sowie die Durchführung und Veranstaltung von betriebswirtschaftlichen und insolvenzrechtlichen Schulungen.