Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Produktion, der Handel und Vertrieb von musikalischen Inhalten, Büchern, Veröffentlichungen und Drucken, die Erstellung von Kino- oder Fernsehfilmen in beliebigen Formaten, die Produktion, der Handel und die Verteilung von Filmen, Videokassetten, DVD, CD, Radio- und Fernsehsendungen sowie Formaten für das World Wide Web und für Satelliten- und Kabelanwendungen. Des weiteren der Groß- und Einzelhandel, sowohl stationär als auch als Versandhandel.