Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an, die Übernahme der Geschäftsführung in sowie die Beratung (insbesondere bei betriebswirtschaftlichen Fragestellungen, bei Unternehmensfinanzierungen und bei Maßnahmen der Reorganisation - mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz) von Beteiligungsgesellschaften, die sich mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen befassen, sowie von Gesellschaften, die sich an solchen Beteiligungsgesellschaften beteiligen, diese beraten oder die Geschäftsführung in diesen übernehmen.