Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1) Zweck der Gesellschaft ist die Organisation und Durchführung von Angeboten der Jugendhilfe und Bildungsdienstleistungen für Kinder und Jugendliche aus schwierigen sozialökonomischen Verhältnissen.
2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht im Rahmen von Programmen des Berliner Senats oder der Bezirke, beispielsweise:
a) die Durchführung von kombinierten Unterrichts- und Freizeitbetreuungen für Kinder und Jugendliche, die zuvor in Willkommensklassen gelernt haben (Berliner Ferienschulen);
b) die Durchführung von Deutschunterricht und Angeboten zur Persönlichkeitsentwicklung für junge Geflüchtete, die noch auf einen Schulplatz warten müssen (Gemeinsam Starten),
c) direkte persönliche oder schulische Unterstützung für Kinder zur Überbrückung von besonderen Schwierigkeiten
d) Beteiligung an oder Bewerbung um gegenwärtige oder künftige ähnliche Hilfsangebote entweder des Berliner Senats, der Bezirke oder anderer Landesregierungen oder des Bundes oder auch anderer Institutionen im Rahmen von § 3 der Satzung.