Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Auswertung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten an Werken der Musik- und Tonkunst und der Literatur jeglichen Ursprungs auf eigene Rechnung, der industrielle Druck, insbesondere als Generalunternehmer, wobei handwerkliche Arbeiten durch Dritte durchgeführt werden, der Verlag und Vertrieb solcher Werke und die Übertragung solcher Rechte an Dritte.