Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte; Erwerb, Verwaltung, Betrieb und Veräußerung von Energieerzeugungsanlagen sowie Wärmecontracting und Veräußerung von Energie; Liegenschaftsverwaltung und Liegenschaftsbewirtschaftung sowie alle Geschäfte, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; internationale Handelsgeschäfte mit Bauelementen und Bausätzen (elementierte Bauten) für Wohn- und Gewerbezwecke sowie alles was mit diesem Gesellschaftszweck in Verbindung steht; Erbringung von Generalunternehmerleistungen und Bauträgergeschäften; Vermittlung von Wohnräumen und Grundstücken; Vermittlung von Bauaufträgen; Handel und Montage von Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen.