Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und das Verwalten des eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an Handelsgesellschaften, sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung und Vertretung bei diesen, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer staatlichen oder öffentlich-rechtlichen Genehmigung, insbesondere nach dem KWG, dem KAGB und/oder nach der GewO bedürfen.