Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Vermarktung und Erbringung von Internetdienstleistungen entweder selbst oder durch Tochtergesellschaften innerhalb und außerhalb Deutschlands; Handel und Vertrieb von eigenen und fremden Waren verschiedener Art über Onlineshops, insbesondere von Lifestyle Produkten; Erbringung von Logistikdienstleistungen und digitalen Dienstleistungen entweder selbst oder durch Tochtergesellschaften sowie alle mit dem vorgenannten Unternehmensgegenstand zusammenhängenden Dienstleistungen.