Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben und Verpachten von Gaststätten, Gastronomie, Spätkaufgeschäften, Gebäudereinigung, Sonnenstudios, Dienstleistungen, Vermietung und Verpachtung von Immobilien sowie deren Verwaltung, der An- und Verkauf von Grundstücken, der Export und Import von Waren und der Einzelhandel, insbesondere der Handel mit Tabakwaren sowie das Betreiben eines Waschsalons.