Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung bestehender und noch zu erwerbender Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere an solchen, die sich mit der Entwicklung und Produktion von neuen Ideen und Erfindungen im technischen oder ökologisch nachhaltigen Bereich beschäftigen, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft und das Verwalten eigenen Vermögens.