Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Durchführung von kulturellen, künstlerischen und unterhaltenden Veranstaltungen; die Tonträgerproduktion und -verwertung, Verwertung von Geistigem Eigentum, namentlich Persönlichkeits-, Kennzeichen-, Urheber- und Leistungsschutzrechten; Produktion, Vervielfältigung und Verbreitung von Tonträgern, Bildaufnahmen und Druckschriften sowie Erwerb und Vergabe von Auswertungsrechten hinsichtlich Ton- und Bildaufnahmen und Druckschriften.