Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ausführung von Dienst- und Werkverträgen für Produktionsunternehmen der Metall- und Elektroindustrie sowie der Nahrungsmittelindustrie, Chemische Industrie, Druckindustrie, Kautschukindustrie, Textil- und Bekleidungsindustrie, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie, holzverarbeitende Industrie sowie Papier erzeugende und verarbeitende Industrie und für Groß- und Einzelhandelsunternehmen sowie
die Maklertätigkeit nach § 34 c GewO und Tätigkeiten im Bereich des Immobilienmanagements.