Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Aufteilung von Grundbesitz in Wohnungs- und Teileigentum sowie deren Veräußerung im eigenen Namen und für eigene Rechnung,
- die Rekonstruktion von Altbausubstanz, insbesondere von historischen Gebäuden,
- die Errichtung von Neubauten sowie deren Verwaltung und
Vermietung.