Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die berufliche und wirtschaftliche Förderung des Elektrohandwerks, insbesondere Durchführung von Fachveranstaltungen, Beteiligung an Ausstellungen, Herausgabe von Fachzeitschriften, Unterstützung von ausbildungsfördernden Maßnahmen, Vertrieb von einschlägigen Formularsätzen und Werbemitteln, betriebliche Beratung sowie die Vermittlung von Versicherungen aller Art für Elektroinstallationsbetriebe und ihre Angehörigen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.