Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die allgemeine Tätigkeit im Bereich der Gastronomie, insbesondere dem Betrieb von Restaurants und Cafés sowie die Herstellung und der Handel mit "Mina"-Markenlebensmitteln sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften, im eigenen Namen, auf einene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.