Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Veräußerung und Halten von Beteiligungen an Gesellschaften sowie die Verwaltung der Gesellschaften, Erbringung von kaufmännischen Dienstleistungen gegenüber verbundender Unternehmen oder Dritten, Handeln und Makeln von privaten und gewerblichen Abfällen.