Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung der zeitgenössischen Kunst- und Kulturszene in Berlin unter anderem durch Schaffung von Möglichkeiten der Begegnung und des Meinungsaustauschs zwischen den Künstlern und der kunstinteressierten Allgemeinheit.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Organisation und Durchführung eigener kunstvermittelnder Veranstaltungen, wie Vorträge zu aktuellen oder historischen Themen der Kunst von Vertretern unterschiedlicher Branchen, um der Allgemeinheit einen Einblick in die unterschiedlichen Aspekte der Kunst zu gewähren; die Organisation und Durchführung unentgeltlicher Kunstführungen und Atelier- und Ausstellungsbesuchen, um der Allgemeinheit einen Eindruck über die aktuellen Geschehnisse in der lokalen Kunstbranche zu vermitteln; die Zurverfügungstellung, Instandhaltung und den ordnungsgemäßen Betrieb von Ausstellungsräumen für regelmäßige Kunstausstellungen, die ausnahmslos der Allgemeinheit offen stehen.