Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erstellung und das Betreiben von Freizeitanlagen jeder Art, insbesondere gastronomische Betriebe und Tanzgaststätten sowie die Beteiligung an derartigen Geschäftsbetrieben sowie die Entwicklung und Herstellung durch Dritte von Nahrungs- bzw. Genussmittelmärkten, insbesondere von Getränken einschließlich damit zusammenhängender Werbemittel sowle die Vermarktung und der Vertrieb dieser im Inland und Ausland, ferner die Vergabe von Marken und Produktionslizenzen.