Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Möbeln sowie die Einrichtung und Ausstattung von gewerblichen Betrieben, insbesondere von Gastronomiebetrieben sowie die Durchführung von Transporten im In- und Ausland. Des Weiteren die gewerbliche Aufstellung von Geldspielgeräten (Automatenaufsteller), die Vermietung und Verpachtung von Gewerbeimmobilien, der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere mit Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen.