Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, Gesellschaften und Gesellschaftsanteile, gewerbliche Räume oder Wohnräume sowie der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge. Der Abschluss von Darlehensverträgen, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Absatz 1 Satz 1 GewO sowie der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge. Außerdem die Erbringung von Beratungsleistungen für Dritte im Zusammenhang mit dem Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, Gesellschaften und Gesellschaftsanteile, gewerbliche Räume oder Wohnräume oder Darlehensverträgen im vorgenannten Sinne sowie die Beratung und Betreuung von Immobilienprojekten.