Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, Gründung, Erwerb, Verwalten und Veräußern von in- und ausländischen Gesellschaftsbeteiligungen und Immobilien im eigenen Namen auf eigene Rechnung und nicht für Dritte sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, jeweils ausgenommen hiervon erlaubnispflichtige Geschäfte nach KWG; ferner Erbringung unterschiedlicher erlaubnisfreier Beratungs- oder Managementleistungen im Rahmen von in- und ausländischen Projekten, insbesondere im Hinblick auf Projekte und Unternehmungen im Technologie- und Startup-Sektor.