Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligungs- & Vermögensverwaltung, insbesondere Planung, Beschaffung, Herstellung oder Errichtung sowie Betrieb und Vermarktung von immobilen und mobilen nicht genehmigungspflichtigen materiellen und immateriellen Vermögensgegenständen; die Planung, Beratung und Vermarktung von Unternehmen und Organisationen, die Beratung, Vermarktung, Schulung und Coaching von Personen sowie die Planung und Vermarktung von Ideen und nicht genehmigungspflichtigen Produkten; das Management von Veranstaltungen; die Förderung von Frieden, Freiheit und Zukunftsfähigkeit in der Welt.