Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Internetportalen, die Erbringung von Marketingdienstleistungen, der Handel mit und die Vermarktung von Domainnamen, der Betrieb von Online-Shops sowie weiterer E-Commerce, außerdem das Halten und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen, Immobilien und Investments.