Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermögensverwaltung sowie der Erwerb, Veräußerung und die Sanierung von Immobilien aller Art; desweiteren die Auftrags- und Arbeitsvermittlung sowie die Personalentwicklung; die Bereitstellung von Sicherheiten für Darlehensaufnahmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, die in ihrem Eigentum befindlichen Immobilien und Besitztümer als Darlehenssicherheit für Darlehensverträge zur Verfügung zu stellen. Für diesen Zweck können erforderliche Grundpfandrechte an den im Eigentum befindlichen Objekten eingetragen werden und die jeweiligen Mieterlöse aus den Objekten als Zusatzsicherheit für die Darlehensverträge zur Verfügung gestellt werden.