Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, die Umsetzung und der dauerhafte Betrieb innovativer medizinischer Konzepte, der Betrieb von Einrichtungen nach § 124 SGB V, die Beteiligung an anderen Gesellschaften, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, insbesondere an Gesellschaften, die Ärzte repräsentieren und ihre Interessen vertreten, und zwar im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, Erbringung von Management- und Beratungsleistungen für Beteiligungsgesellschaften und Dritte.