Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
1. Die Herstellung, der Verleih und der Vertrieb von Serien, Fernseh- und Kinofilmen sowie die Vermietung von Ateliers für die Herstellung von Serien, Fernseh- und Kinofilmen; dazu gehört auch die Vornahme von Serien, Film- und Fernsehgeschäften aller Art, Synchronisation und Handel von Filmen, Ton- und Bildträgern aller Art und aller (unbekannten) Nutzungsarten deutscher und ausländischer Herkunft im In- und Ausland sowie der Erwerb oder die Veräußerung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, die in Ziffer 1 genannten Unternehmensgegenstände auch auf sonstige, bekannte oder unbekannte Medien aller Art, auszudehnen.