Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung und Unterstützung von jüdischen Gemeinden der Eurasischen Region auf den Gebieten der EU, OWZE, Nordafrika und der Golfstaaten, von Bürgern Israels sowie Vertretern der Diaspora von Flüchtlingen aus den Ländern der ehemaligen UdSSR und des Nordkaukasus, die Erstellung, Förderung und Betreuung von Projekten, die Organisation und Durchführung von Kultur- und Bildungsveranstaltungen sowie die Übernahme von Öffentlichkeitsarbeit, inklusive Informations-, Werbe- und Verlagstätigkeiten, sowie die Interessenvertretung der oben genannten Gruppen. Des weiteren die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an und die Übernahme der Vertretung und Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften.