Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Einzel- und Großhandel mit Waren verschiedener Art, insbesondere mit Lebensmitteln, Zeitschriften und Getränken, ausgenommen sind genehmigungspflichtige Waren; das Betreiben von Gaststätten, Bistros und Bäckereien sowie einer Spätkaufeinrichtung mit Lebensmitteln, Eis, Tabakprodukten und alkoholischen und alkoholfreien Getränken und das Aufstellen von Spiel- und Unterhaltungsautomaten sowie von Getränkeautomaten