Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb japanischer/asiatischer Restaurants, der Handel und der Vertrieb gastronomischer Erzeugnisse und alle damit verbundenen Geschäfte, insbesondere die Vermittlung, Durchführung und die Bewirtschaftung von Veranstaltungen jeglicher Art im eigenen Namen und auf Rechnung Dritter, ferner der Handel mit gastronomischen Einrichtungen und Lebensmitteln aller Art.