Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen und Institutionen, insbesondere durch die fachliche und technische Steuerung von Projekten (Projektmanagement), Mitarbeitertrainings, Teamaufbau und -entwicklung sowie die Spezifikation, Anpassung, Umsetzung und Betriebseinführung von Softwarelösungen.