Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb sowie Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von eigenem Vermögen, unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz oder dem Kapitalanlagengesetzbuch bedürfen.