Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen mit eigenen Namen und auf eigene Rechnung und die Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen, Entwicklung, Design und Programmierung von Websites und Apps,
individuelle Internet-Anwendungen und Programme,
Unternehmensberatung, Beratung zur Softwarekonfiguration und -entwicklung, Unterstützung (Assistent Service) für Geschäftsführer und Betriebsleitern, Verkauf digitaler Software und Abonnements.